top of page
Begleitetes Fahren mit 17

​

Das Begleitete Fahren ab 17 funktioniert ganz einfach: Wollen Jugendliche „begleitet fahren“, können sie sich schon mit 16 ½ Jahren in der Fahrschule anmelden. Dort machen sie -analog zum Führerschein mit 18- dieselbe Fahrausbildung wie ältere Personen. Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung bekommen BF17-Teilnehmer und -Teilnehmerinnen nach ihrem 17. Geburtstag die so genannte „Prüfungsbescheinigung“. Zusammen mit einem Ausweis gilt sie als Fahrerlaubnis im Begleiteten Fahren. (Quelle: www.bf17.de)

​

​

Anforderungen an die Begleitpersonen:

  • mindestens 30 Jahre alt sein

  • seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen den Führerschein haben

  • dürfen nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben.

  • Die Anzahl der Begleitungen, die man in die Prüfungsbescheinigung eintragen lassen kann, ist unbegrenzt

​

​

Vorteile von BF17:

​

  • Vergünstigung bei vielen Versicherungen

  • mehr Sicherheit (später etwa 20% weniger Unfälle als bei normalen Erwerb von der Führerscheinklasse B)

  • die zweijährige Probezeit kann für die Fahranfänger bereits mit 19 anstatt mit 20 Jahren enden

​

Notwendige Unterlagen:

​

  • Erste-Hilfe-Kurs (im Original und max. 2 Jahre alt)

  • Sehtest (im Original und max. 2 Jahre alt)

  • 2 Passbilder

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung im Original

  • Antrag der Begleitperson/-en

​

*Bei bereits gültiger Fahrerlaubnis

bottom of page