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Begleitetes Fahren mit 17
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Das Begleitete Fahren ab 17 funktioniert ganz einfach: Wollen Jugendliche „begleitet fahren“, können sie sich schon mit 16 ½ Jahren in der Fahrschule anmelden. Dort machen sie -analog zum Führerschein mit 18- dieselbe Fahrausbildung wie ältere Personen. Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung bekommen BF17-Teilnehmer und -Teilnehmerinnen nach ihrem 17. Geburtstag die so genannte „Prüfungsbescheinigung“. Zusammen mit einem Ausweis gilt sie als Fahrerlaubnis im Begleiteten Fahren. (Quelle: www.bf17.de)
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Anforderungen an die Begleitpersonen:
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mindestens 30 Jahre alt sein
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seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen den Führerschein haben
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dürfen nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben.
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Die Anzahl der Begleitungen, die man in die Prüfungsbescheinigung eintragen lassen kann, ist unbegrenzt
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Vorteile von BF17:
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Vergünstigung bei vielen Versicherungen
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mehr Sicherheit (später etwa 20% weniger Unfälle als bei normalen Erwerb von der Führerscheinklasse B)
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die zweijährige Probezeit kann für die Fahranfänger bereits mit 19 anstatt mit 20 Jahren enden
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Notwendige Unterlagen:
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Erste-Hilfe-Kurs (im Original und max. 2 Jahre alt)
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Sehtest (im Original und max. 2 Jahre alt)
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2 Passbilder
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Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung im Original
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Antrag der Begleitperson/-en
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*Bei bereits gültiger Fahrerlaubnis
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